Rufnummernmitnahme leicht gemacht – Das muss man beachten

In der letzten Zeit treten immer wieder Leute in Foren und Communitys an mich heran und fragen, wie das Prozedere einer Rufnummernmitnahme abläuft, was man beachten muss, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie lange das ganze dauert. Anscheinend scheuen sich viele aufgrund der Unwissenheit über den genauen Ablauf davor, die eigene lieb gewonnene Nummer mitzunehmen und wählen beim Neuabschluss lieber eine neue. Das muss aber nicht sein, eine Rufnummernmitnahme ist nämlich einfacher als man denkt – wenn man weiß, was man beachten muss.

Gleich vornweg, das ist ein allgemeiner Leitfaden, der so für jeden Anbieter gilt. Es kann natürlich vorkommen, dass euch trotzdem noch andere Probleme begegnen oder es in eurem Fall ein klein wenig vom Beschriebenen abweicht. Zudem sind meine Vorschläge selbstverständlich nur Vorschläge, keine in Stein gemeißelten Wahrheiten, die nur so und nicht anders funktionieren oder durchzuführen sind. Ich schreibe hier aus meinen Erfahrungen, die ich in meinen mittlerweile 4 1/2 Jahren im Mobilfunkverkauf sammeln konnte. Sicher ist mir da nicht alles begegnet, was möglich ist oder vorkommen kann, aber wenn ihr euch ein wenig an das hier beschriebene haltet, könnt ihr euch viel Arbeit und Ärger ersparen 🙂

Die Rufnummernmitnahme wird im Mobilfunkbereich meist Portierung genannt. Aber ob nun Mitnahme oder Portierung, das Prozedere und der Ablauf ist der gleiche. Die eigene Nummer ist fast immer zu einem anderen Anbieter portierbar, egal, ob es sich um eine Vertragsnummer oder um eine Prepaidnummer handelt.

Allerdings birgt eine Portierung meist ein großes Problempotential. Ich bin ehrlich, Portierungen sind mir ein Graus. Ich arbeite seit 4 1/2 Jahren im Mobilfunkbereich, kaum eine Portierung läuft wirklich reibungslos und geht ohne Probleme über die Bühne. Meistens scheitern die ersten Versuche an üblichen Verdächtigen, die man allerdings im Vorfeld als Nutzer der Nummer selbst abklären und ggf. beheben kann. Damit erspart man sich viel Rennerei im Nachgang und sorgt auch beim Berater im Shop für deutlich weniger graue Haare 😀

Ab wann kann man eine Portierung beauftragen?

Eine Portierung kann in der Regel frühestens 120 Tage vor Ablauf und muss spätestens 30 Tage nach Ablauf beauftragt werden. Danach ist die Nummer weg und man hat keinen Anspruch mehr auf den Erhalt.

Da eine Portierung aber gern mal etwas länger dauert, weil es einiges Stolpersteine gibt, gilt der Rat, lieber zu zeitig als zu spät darum kümmern. Denn selbst wenn man die Portierung noch rechtzeitig beauftragt hat, wenn es Probleme gibt und das ganze 30 Tage nach Vertragsablauf nicht in in Sack und Tüten ist, kann es sein, dass die Nummer weg ist

Wie lange dauert eine Portierung?

Das kommt ganz darauf an, ob alles glatt läuft oder ob es Probleme gibt. Im besten Fall ist die Genehmigung innerhalb weniger Stunden da, im schlimmsten Fall zieht es sich über Wochen.

Als Richtwert gebe ich immer mindestens 2 Wochen an. Natürlich kann es auch deutlich schneller gehen, aber ich gehe lieber mit etwas mehr Zeit ran als mit zu wenig. Wer also einen nahtlosen Übergang zwischen Altvertrag und Neuvertrag möchte, sollte sich lieber ein wenig eher kümmern als zu spät. Bei Portierungen drei Tage vor dem Abschalten ist die Gefahr  natürlich sehr groß, dass man erstmal ein paar Tage in der Luft hängt. Es schnippt ja niemand mit dem Finger und die Nummer ist da.

Vereinfacht gesagt muss man sich vorstellen, dass der neue Anbieter den alten informiert, dass man die Nummer mitnehmen möchte. Die beiden gleichen ihre Datensätze ab und der alte nennt den Termin, an dem er die Nummer abgibt. An diesem Tag wird die Nummer frei und kann auf die SIM des neuen gebucht werden. Das das alles ein wenig dauern kann, sich da jeweils ein Mitarbeiter ran setzen muss, das alles durch die Systeme laufen muss und so weiter, erklärt sich ja von selbst und benötigt natürlich auch wenig Zeit. Als Richtwert sollte man bedenken, das Portierungen zwischen zwei fremden Anbietern selbstverständlich länger dauern, als wenn man in einem Unternehmen bleibt. Logisch, bei zwei Anbietern gibt es deutlich mehr Konfliktpotenzial als bei einem Anbieter, der einfach kurz die Daten abgleicht und auch schon weiß, mit wem er es zu tun hat.

Der allgemeine Ablauf

Der grundlegende Ablauf einer Portierung ist eigentlich recht simpel. Man sucht sich einen neuen Anbieter und gibt bei der Eingabe der persönlichen Daten an, dass man gern eine Nummer mitnehmen möchte, gibt diese ein, nennt den alten Anbieter und ggf. zu wann dieser abschaltet.

Bei Onlinebestellungen gibt es in der Regel eine entsprechende Eingabemaske, in den Shops sagt man einfach dem Berater Bescheid, dass man eine Nummer portieren möchte. Auch hier wird nach dem alten Anbieter gefragt, ggf. möchte man noch wissen, ob es sich um Prepaid oder um einen Vertrag handelt und zu wann er ausläuft.

Eine Portierungsanfrage stellt übrigens keine Kündigung dar. Verträge müssen also selbst rechtzeitig gekündigt werden. Ist diese Frist bereits zum Zeitpunkt der Portierungsanfrage überschritten und der Vertrag entsprechend verlängert, läuft die ganze Anfrage auf eine Ablehnung des alten Anbieters hinaus und man hat seinen alten Vertrag entsprechend länger an der Backe.

Auch bei Verträgen ohne Laufzeit ist eine separate Kündigung notwendig, auch hier läuft es sonst auf Ablehnung mit der Begründung „Es liegt keine Kündigung vor“ hinaus.

Selbst Prepaid-Karten müssen im Zweifel gekündigt werden, wenn sie nicht generell gerade auslaufen (wegen Nichtaufladung oder ähnlichen). Auch hier kann es sonst vorkommen, dass eine Ablehnung erfolgt, weil keine Kündigung vorliegt.

Am besten ist es also, pro Forma immer eine Kündigung zu schreiben. Allerdings sollte man sich gerade bei Prepaidkarten und bei Verträgen ohne Laufzeit nicht mehr so viel Zeit lassen, bis man sich beim neuen Anbieter meldet 😉

Ich persönlich empfehle die Portierung über einen Shop, denn hier kümmert sich jemand darum, wenn etwas schief geht oder noch etwas nachgefordert wird. Bei Onlinebeauftragungen müsst ihr euch selbst um solche Sachen kümmern. Entscheiden müsst ihr am Ende aber selbst, wie ihr das macht 🙂

Entstehen Kosten?

Ganz einfach, ja!

Eine Portierung kostet zwischen 25 € und 30 €, diese will der alte Anbieter für die Freigabe der Nummer haben. Und das eigentlich immer.

Bei Verträgen wird die Gebühr meist von der Rechnung abgezogen, bei Prepaid meist vom Guthaben. Sollte bei Prepaid Unklarheiten bestehen, empfiehlt es sich, beim Anbieter noch einmal nachzufragen, wie die Gebühr eingezogen wird. Manche Anbieter verlangen nämlich auch eine Überweisung auf das Firmenkonto.

Einige Anbieter erstatten die Gebühr nach Schaltung des neuen Tarifes wieder. Allerdings wird der Betrag vom alten Anbieter trotzdem berechnet und eben rückwirkend vom neuen wieder gut geschrieben. Am Ende kommt man auf Plus-Minus-Null.

Nutzer ungleich Inhaber

Das häufigste Problem ist, dass der Nutzer der Nummer – also der, der die Nummer gern mitnehmen möchte – nicht der Inhaber ist. Meist wurden die SIM-Karten von einem Verwandten gekauft und verschenkt oder irgendwann mal von Papa, Mama, Oma oder der besten Freundin übernommen.

Für den abgebenden Anbieter zählt aber nur das, was im System hinterlegt ist.

Nehmen wir an, Susi Schmidt nutzt die Nummer seit Jahren, hat die Prepaid-Karte aber mal von Oma geschenkt bekommen. Oma hat die Karte damals auf ihren Namen registrieren lassen, sie ist also beim Anbieter als Inhaberin hinterlegt. Wer die Karte und die Nummer am Ende nutzt, ist dem Anbieter egal, er erfährt de Facto auch nie, dass Oma Schmidt die Karte verschenkt hat.

Susi gibt beim neuen Anbieter nun die Nummer an, natürlich ihre Daten – der Vertrag soll ja auf sie laufen – und denkt, damit ist alles klar. Der neue Anbieter nimmt diese Daten, fragt mit diesen beim alten Anbieter an und erhält die Auskunft, dass die Nutzerdaten nicht übereinstimmen. Logisch, bei alten Anbieter ist ja auch Oma Schmidt hinterlegt und nicht Susi.

Um die Nummer nun doch noch zu bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Oma macht den neuen Vertrag auf sich, dann stimmen die Daten ja wieder oder aber – und das ist natürlich der beste Weg – Susi und Oma Schmidt schreiben die Karte auf Susi um. Dafür gibt es spezielle Formulare, die man beim Anbieter oder auf seiner Homepage erhält. Ausfüllen, unterschreiben und dem Anbieter übersenden. Bei Prepaid-Karten ist eine Umschreibung meist gebührenfrei, es kann allerdings natürlich auch etwas kosten.

Natürlich muss man dem Anbieter nun ein wenig Zeit geben, die Umschreibung einzutragen. Ist das erfolgt, kann man beim neuen Anbieter eine neue Anfrage in Auftrag geben, die nun auch erfolgreich sein sollte.

Bei Verträgen ist es ähnlich. Auch hier besteht die Möglichkeit, die Daten umzuschreiben – allerdings ist das meist kostenpflichtig. Viele Anbieter geben allerdings die Möglichkeit, ein entsprechende Genehmigung des Inhabers einzureichen, dass die Portierung in Ordnung ist. Wie das jedoch gehandhabt wird, entscheidet jeder Anbieter selbst, hier sollte man also gezielt nachfragen.

Wenn also Unklarheiten bestehen, ob man selbst der Inhaber der Nummer ist, ist es von Vorteil beim alten Anbieter noch einmal nachzufragen. Ergibt sich, dass man selbst nicht der Inhaber ist, sollte die Nummer bei Prepaid vorab umgeschrieben und bei Verträgen gezielt dem neuen Anbieter Bescheid gegeben werden. Dieser kann dann entsprechend weiterhelfen.

Es liegt keine Kündigung und/oder Verzichtserklärung vor

Problem Nummer 2, das mir häufig begegnet: es liegt keine Kündigung und/oder Verzichtserklärung vor. Wie oben schon erwähnt, müssen auch Prepaid-Karten gekündigt werden, um eine Portierung reibungslos über die Bühne gehen zu lassen. Wurde die Karte nicht gekündigt, erfolgt meist eine Ablehnung der Portierung. Bei Verträgen ist es meist das gleiche.

Ein weiteres Thema bei Prepaid ist die Verzichtserklärung. Mit dieser genehmigt man einerseits, das ein neuer Anbieter die Nummer mitnehmen darf und andererseits, dass man auf jedwedes Restguthaben, was noch auf der Karte vorhanden ist, verzichtet. Es empfiehlt sich also, Guthaben noch aufzubrauchen, bevor die Nummer portiert wird. Anders als bei den Deaktivierungen durch Nichtaufladung hat man bei Portierungen kein Recht auf eine Auszahlung des Restguthabens.

Bei Prepaid-Portierungen ist es ratsam, ein paar Tage vor der Beauftragung der Mitnahme eine Kündigung und die Verzichtserklärung zum alten Anbieter zu senden, so dass alles schon da ist und nicht erst nachgefordert wird. Als Kündigung reicht ein formloses Schreiben, die Verzichtserklärungen der Anbieter findet man auf den Homepages.

Zusammenfassung – Checkliste:

Mit dieser Checkliste seit ihr auf der sicheren Seite:

  • läuft die Nummer auf mich oder auf jemand anderen?
  • ist die Nummer fristgerecht gekündigt?
  • liegt bei Prepaid die Verzichtserklärung vor?
  • zu wann soll/kann portiert werden?
  • wie wird die Portierungsgebühr berechnet, ist ggf. genug Guthaben auf der Karte?

Hat man diese Punkt schon im Vorfeld geklärt, steht einer erfolgreichen Portierung eigentlich nichts mehr im Wege 🙂

Print Friendly, PDF & Email

6 Kommentare zu „Rufnummernmitnahme leicht gemacht – Das muss man beachten“

  1. Hier mal ein Erfahrungsbericht, den ich im Netz gefunden habe, wie es richtig laufen MUSS: http://www.aptgetupdate.de/2012/01/20/erfahrungsbericht-nummernportierung-blau-de-zu-fyve/

    1. Was für ein Quatsch, mal wieder. Zunächst hat Carmen eine kompletten Bericht geschrieben der für ALLE Anbieter gilt und nicht nur, wie in deinem Beispiel von Blau zu FYVE (was auf ca. 2% aller Nutzer zutrifft)

       Halte dich an Carmens Beschreibung und du bist auf der sicheren Seite. 

    1. Dann gibt es ja eine Sterbeurkunde. Mit der kann man beim Anbieter in der Regel auch so eine Umschreibung durchführen lassen. Man kann sich als Enkel, Kind oder dergleichen ja ausweisen. Schwierig wirds, wenn man die SIM mal von irgendjemand anderem bekommen hat… Aber da sind die Anbieter meist recht kulant, man muss sich bei so einem extremen Fall aber auch drauf einstellen, dass die Nummer eventuell nicht mitgenommen werden kann. Aber da hilft wirklich nur, zum Anbieter, den Fall schildern, nachweisen was geht und hoffen, dass er Kulanz zeigt.

  2. Rama-Rama Ding Döng

    Hallo, vielen Dank für diese wichtigen infos. Haben Sie vielleicht einen Tip für mich bezüglich folgender Konstellation ? Mein Vater ist verstorben, der Festnetzanschluß der auf seinen Namen bei Vodafone lief wurde gekündigt und ist seit 4 Wochen abgeschaltet. Meine Mutter wohnt dort noch und würde die Telefonnummer gerne portieren. Ist das irgendwie möglich, mein Vater kann den Portierungsauftrag ja nicht mehr unterschreiben. ..

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert