Apples Kreuzzug geht weiter – Samsung geht gegen das Galaxy Tab 10.1 Verkaufsverbot für Deutschland in Berufung [Update 3]

Gelinde gesagt eine mittelschwere Katastrophe für mich und viele andere Interessenten des Galaxy Tab 10.1, denn am Samstag gibt es das neue Tab 10.1 z.B. beim Media Markt im Nordwest-Zentrum Frankfurt am Main zum Sonderpreis von 469 € anstatt 569 € und jetzt die Meldung, das Apple mit einer einstweiligen Verfügung erreicht hat, das Samsung das Tab 10.1 innerhalb der EU nicht verkaufen darf…

Einzige Ausnahme sind die Niederlande. Sollte sich Samsung nicht daran halten, dann droht ein Ordnungsgeld von 250.000 € oder 2 Jahre Haft…

Wann das Verbot greifen wird, steht noch aus, aber wer sich für ein Tab 10.1 interessiert sollte dieses so schnell wie möglich kaufen.

Das meldet die Nachrichtenagentur dpa -> Link

Klagen, Klagen, Klagen und kein Ende in Sicht. Jetzt hat Apple im Patentstreit mit Samsung einen Teilerfolg gelandet. Man hat für Australien ein Importverbot für das Galaxy Tab 10.1 erwirkt. Na hoffentlich macht das jetzt keine Schule denn bei uns soll es ab dem 18. April in den Regalen stehen.

Aber im Moment sieht es wirklich so aus, als ob man anstatt mit echten Innovationen lieber mit dem Anwalt gegen die Konkurrenz antritt…

Was soll man dazu eigentlich noch sagen bzw. schreiben? Am besten nichts, sonst läuft man Gefahr eine Anzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede zu kassieren, denn diese Klagerei nervt einfach nur noch und wir Kunden sind die leidtragenden.

Quelle 

*** Update 1 vom 10.08.2011 ***

Zu der Klage hat sich inzwischen auch Samsung geäußert.

„Samsung ist von der Entscheidung des Gerichts enttäuscht und wir beabsichtigen unverzüglich zu reagieren, um unser geistiges Eigentum im Rahmen der rechtlichen Auseinandersetzung in Deutschland und dem Rest der Welt zu verteidigen.

Die Unterlassungserklärung wurde beantragt, ohne dass Samsung informiert wurde – das Verkaufsverbot wurde ohne eine Anhörung oder Vorlage von Beweisen seitens Samsung ausgesprochen. Wir werden alle notwendigen Schritte einleiten, um die innovativen mobilen Kommunikationsgeräte allen Kunden in Europa und der ganzen Welt zur Verfügung stellen zu können.

Die Entscheidung des deutschen Gerichts hat keinen Einfluss auf andere rechtlichen Auseinandersetzungen, die in Gerichten in Europa und anderswo ausgetragen werden.“

“Samsung is disappointed with the court’s decision and we intend to act immediately to defend our intellectual property rights through the ongoing legal proceedings in Germany and will continue to actively defend these rights throughout the world. The request for injunction was filed with no notice to Samsung, and the order was issued without any hearing or presentation of evidence from Samsung. We will take all necessary measures to ensure Samsung’s innovative mobile communications devices are available to customers in Europe and around the world. This decision by the court in Germany in no way influences other legal proceedings filed with the courts in Europe and elsewhere.”

Dazu gibt es auch inzwischen die Komplette Anklageschrift nachdem Apple folgende punkte moniert.

“Die Gesamterscheinung der zwei oben gezeigten Produkte ist fast identisch, weil das GalaxyTab 10.1 alle unterscheidungskräftigen Elemente der Ausstattung des iPad 2 kopiert: (i) ein rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig gerundeten Ecken, (ii) eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkts abdeckt, (iii) die Ansicht einer metallischen Einfassung um die flache, klare Oberfläche, (iv) ein Display, welches unter der klaren Oberfläche zentriert ist, (v) unter der klaren Oberfläche befinden sich deutliche, neutrale gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays und (vi) wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays“

Wenn man sich das ganze anschaut kommt man zum Schluss, das Apple die einzige Firma sein will, die ein Tablet mit vier Ecken bauen darf. Also wirklich was man alles Patentieren darf.

10-08-04 Apple Motion for EU-Wide Prel Inj Galaxy Tab 10.1

So Hier haben wir noch einmal das Patent das Apple zum Anlass der Klage genommen hat.

Community Design 000181607-0001

VIA / Quelle

*** Update 2 vom 09.09.2011 ***

Traurig aber wahr…Apple hat auch die heutige Verhandlung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1 gewonnen und somit darf es weiterhin in Deutschland nicht verkauft werden.

Sasche Pallenberg von netbooknews.de war vor Ort und hat über den recht kurzen Auftritt berichtet.

Hier nun die offizielle Urteilsverkündung:

„Nr. 013/2011

Urteil im Geschmacksmuster-Rechtsstreit zwischen den Firmen Apple und Samsung

Die 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf hat heute über den Widerspruch der Firma Samsung gegen die von der Firma Apple erwirkte einstweilige Verfügung vom 09.08.2011 (Az.: 14c O 194/11) entschieden.

Die Kammer hat die einstweilige Verfügung im Hinblick auf die deutsche Samsung Electronics GmbH in vollem Umfang aufrechterhalten, so dass es diesem Unternehmen im Bereich der gesamten Europäischen Union untersagt bleibt, das Produkt „Samsung Galaxy Tab 10.1“ zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.

Hinsichtlich der Firma Samsung Electronics Co. Ltd. mit Sitz in Süd-Korea hat die Kammer die Untersagung hingegen auf Deutschland beschränkt. Zur Begründung hat die Kammer im Wesentlichen ausgeführt, dass sie gegenüber einem Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union nur dann für ein europaweites Verbot zuständig sein könne, wenn dieses Unternehmen eine deutsche Niederlassung habe. Dies sei jedoch mit Blick auf die Firma Samsung Electronics GmbH zu verneinen, da diese eine rechtlich selbständige Gesellschaft sei und im Rechtsverkehr im eigenen Namen auftrete und Geschäfte tätige.

Soweit in der Widerspruchsverhandlung vom 25.08.2011 noch offen geblieben ist, ob die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkeit gegeben war (siehe Pressemitteilung Nr. 012/2011), hat die Kammer diese Frage nunmehr bejaht, weil für die Firma Apple erst nach Erscheinen eines entsprechenden Artikels in der Fachzeitschrift „CHIP“ am 18.07.2011 hinreichend sicher erkennbar gewesen sei, wie die endgültige Version des für den deutschen Markt bestimmten Produkts aussehen sollte. Danach habe die Firma Apple jedoch unverzüglich gehandelt und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht.

Zwar seien möglicherweise schon zu einem früheren Zeitpunkt Abbildungen des Produkts auf der Website der Firma Samsung einzusehen gewesen. Diesen sei indessen nicht hinreichend deutlich zu entnehmen gewesen, dass sie das für die Markteinführung in Deutschland vorgesehene Produkt zeigten.

Gegen die heutige Entscheidung steht beiden Parteien das Rechtsmittel der Berufung zu, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.

Das Urteil wird voraussichtlich binnen einer Woche kostenfrei in der Rechtsprechungsdatenbank nrwe.de abrufbar sein.

Düsseldorf, 09.09.2011″

Und was sagt uns das? Apple wird in Zukunft wohl nicht durch Innovationen seine Marktposition verteidigen sondern lieber vor den Gerichten dieser Welt, denn gestern hat Apple auch in Japan Klage gegen Samsung eingereicht.

Im Netz gibt es dazu genügend Kommentare, mal mehr oder weniger intelligent, daher erspare ich mir jetzt mal meine Meinung zu diesem Getue. Dennoch möchte ich meine Enttäuschung über dieses Urteil ausdrücken. Bleibt zu hoffen, das es genug Menschen gibt, die ihr Gehirn benutzen und solche Innovationsbremsen in Zukunft den Rücken kehren…

Quelle

*** Update 3 vom 14.09.2011 ***

Samsung geht gegen das Tab 10.1 Verkaufsverbot in Deutschland in die Berufung…

 

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Peter W.

4 Kommentare zu „Apples Kreuzzug geht weiter – Samsung geht gegen das Galaxy Tab 10.1 Verkaufsverbot für Deutschland in Berufung [Update 3]“

  1. Naja, gerade wir in Deutschland regen uns immer über (Chinesische) Hersteller auf, welche das Mercedes Design kopieren. Ich kann den Unmut verstehen, aber…Die Geräte von Samsung sehen schon verdammt nach Apple aus. Warum nicht ein eigenes Design entwerfen? Dieses kann sich Samsung dann ja auch schützen lassen…aber so, gerade in Deutschland sind wir auf den Gebrauchsmusterschutz angewiesen, da er faktisch Arbeitsplätze sichert. Geht mal über eine Industriemesse. Dort werden Chinesische Stände im Stundentakt geräumt weil ein Unternehmer ein Schutz drauf hat.

  2. Die Apple-Fans freuen sich,aber irgendwann kommt die Retour-Kutsche von Samsung oder einem anderen Hersteller.
    So wie man in den Wald hineinruft,so kommt es auch wieder heraus. 😀

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