Das irgendjemand irgendjemand anderen verklagt, ist seit einigen Monaten im Mobilfunk- und Smartphonebereich kein Geheimnis mehr. Meist fallen im Zusammenhang mit dem Wort „Klage“ allerdings große Namen wie Samsung, Apple, Motorola oder Google. Jetzt gesellt sich ein neuer und auch recht ungewöhnlicher Name zur Klage-Fraktion hinzu: Ravensburger.
Wem der Name bekannt vorkommt, der sollte man einen Blick in seine Brettspielesammlung werfen, dort wird sich das eine oder andere Ravensburger-Spiel finden lassen.
Der Spiele- und Puzzlehersteller aus Baden-Württemberg hatte Apple bereits im Jahr 2011 abgemahnt, da viele Apps im iTunes-Store die Bezeichnung „Memory“ tragen. In den USA kein geschützer Begriff, in Deutschland jedoch Eigentum der Firma Ravensburger, die forderte, alle Apps mit dem Begriff Memory aus dem Appstore zu löschen.
Apple reagierte nicht auf diese Abmahnung, was Ravensburger dazu veranlasste, Klage beim Landgericht Münschen I einzureichen.
Das schien Apple wach gerüttelt zu haben. Man einigte sich nun auf einen Vergleich, der heute dem Landgericht München vorgelegt wird. Einzelheiten, wie diese Einigung genau aussiseht, gibt es noch nicht.
Kritik muss Apple vor allem deswegen einstecken, da gegen Apps im eigenen Apsstore, die eigene Markenrechte verletzen, sofort vorgegangen wird und Anträge anderer mit dem gleichen Sachverhalt verschleppt werden.
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