Üble Vorwürfe gegen E-Plus. Der Mobilfunkanbieter speichert wohl sehr viele Daten, mehr als den meisten lieb ist und das auch für eine gewisse Zeit. Es ist sogar die Rede davon, dass es der Vorratsdatenspeicherung gleich kommen würde und das passt den Verbraucherschützern so ganz und gar nicht.
Und wieso nun also? Grund ist eine Klausel in den AGB von E-Plus. Denn diese besagt bzw. erlaubt, dass alle Verkehrs- und Nutzungsdaten der Kunden grundsätzlich bis zu 80 Tage nach Rechnungsversand gespeichert werden. Der Kunde unterschreibt somit also, dass E-Plus quasi „Vorratsdatenspeicherung“ betreibt.
Es wird einfach alles gespeichert und wenn es ganz kritisch betrachtet, darf E-Plus sozusagen nicht nur zu Abrechnungszwecken sondern einfach nur so. Denn bei der Nutzung einer Flatrate ist es ja nicht notwendig zu wissen, wann und wo von welchen Anschluss aus telefoniert wurde. Und von wem Anrufe entgegengenommen werden schon gar nicht. Auch die Speicherung des Standorts wird kritisiert.
Vielleicht kommt ja der Zuschlag auf Ferngespräche wieder zurück!? 😀
Laut Bundesnetzagentur würden aber viele Mobilfunkanbieter großzügig Daten speichern. Angeblich zählen dazu oft auch Bewegungsdaten und Gerätenummer des genutzten Handys. Abgemahnt wurde nun aber E-Plus und das von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz). Nähere Infos folgen wohl bald.