Apple muss den Käufer über die Gewährleistung informieren

Nachdem Apple im vergangen Jahr über 900.000 € Strafe wegen unzureichender Informationen für die Käufer zahlen musste, wird Apple nun handeln und den Verbraucher nach eigenen Aussagen über die gesetzliche Gewährleistung informieren. Dabei macht die EU dem Hersteller Druck und möchte, dass die Kunden besser informiert werden.

Normaler Weise hat man in der EU sowieso eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, die auch für Apple Produkte gilt. Apple informiert hier aber auf dem ersten Blick nur von „einer einjährigen Hardwaregarantie“. Erst wenn man genauer hinsieht und den Verweisen folgt, so erscheint eine Tabelle, die zeigt was die gesetzliche Gewährleistung beinhaltet und welche Vorteile der „AppleCare Protection Plan“ hat. Doch wenn man mal genauer hinschaut sind da die Vorteile nicht allzu groß. Den einzigen Vorteil den ich erkennen kann, ist der technische Telefon-Support, den man dann 2 Jahre bei einem tragbaren Produkt hat. Sonst ist er nur 90 Tage enthalten. Ob der AppleCare Protection Plan also für 79€ für das iPad sein Geld wert ist, mag ich stark zu bezweifeln, denn nur um mit einem Apple Mitarbeiter zu sprechen möchte ich keine 79€ zahlen.

Nun muss Apple also dem Konsumenten klar machen, dass es die gesetzliche Gewährleistung hierzulande sowieso gibt. Das heißt allerdings nicht, das deshalb die AGB oder sonst etwas geändert wird, denn die Gewährleistung gilt auch für bereits gekaufte Artikel von Apple und nicht nur für die zukünftigen Käufer.

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Peter W.